Ablauf

Ablauf der Therapie

Eine Therapie zu beginnen, kann ein großer Schritt sein und viele Fragen aufwerfen. Damit Sie sich von Anfang an gut orientieren können, habe ich den Ablauf von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss hier übersichtlich zusammengefasst.

1

Kontaktaufnahme

Ich freue mich, wenn Sie Kontakt zu mir aufnehmen möchten. Am besten erreichen Sie mich per Email. Da ich während meiner Arbeit meist in Sitzungen bin, kann ich Telefonate nur eingeschränkt annehmen. Ich bemühe mich aber, Sie zeitnah zurückzurufen. Sie können für die erste Kontaktaufnahme zwischen drei Wegen wählen:

Es hilft mir, wenn Sie ihr Anliegen kurz schildern und mir mitteilen, wie Sie versichert sind. So kann ich schneller einschätzen, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme bestehen. Anschließend vereinbaren wir gemeinsam einen Termin für ein Erstgespräch.

In der Regel schicke ich Ihnen den Therapievertrag bereits vorab zu, damit Sie ihn in Ruhe durchlesen und, wenn möglich, schon unterschrieben zum Erstgespräch mitbringen können. Er bildet die Grundlage, auf der wir gemeinsam arbeiten.

2

Erstgespräch/ Sprechstunde

Das Erstgespräch (50 Minuten) bietet Raum, in Ruhe anzukommen und die aktuelle Situation zu schildern, die Sie zu mir führt. Ich höre zu, kläre Ihre Fragen und gebe eine erste fachliche Einschätzung. Außerdem besprechen wir, wie eine mögliche Zusammenarbeit aussehen könnte, welche Rahmenbedingungen gelten und welche Möglichkeiten der Kostenübernahme bestehen.

Falls der Therapievertrag nicht bereits vorab zugeschickt wurde, wird er spätestens jetzt gemeinsam unterschrieben – er bildet die Grundlage, auf der wir arbeiten.

Wenn wir beide den Eindruck haben, dass eine Therapie sinnvoll und passend ist, vereinbaren wir im Anschluss direkt die probatorischen Sitzungen („Probesitzungen“).

3

Probatorische Sitzungen

Im Anschluss an das Erstgespräch folgen in der Regel bis zu vier probatorische Sitzungen. Diese dienen dazu, gemeinsam zu prüfen, ob die Zusammenarbeit für beide Seiten stimmig ist. Gleichzeitig werden wichtige diagnostische Schritte vorgenommen. Dazu gehört auch das Ausfüllen von Fragebögen und ein individueller Therapieplan wird erarbeitet.

Spätestens jetzt wird bei Ihrer Krankenkasse die eigentliche Therapie beantragt, da diese antrags- und genehmigungspflichtig ist. Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei diesem Prozess.

4

Therapiephase

Nach den probatorischen Sitzungen beginnt die eigentliche Therapiephase.

Kurzzeittherapie: zunächst bis zu 24 Sitzungen (á 50 Minuten). Sie eignet sich, wenn ein klar umrissenes Problem oder eine akute Belastung im Vordergrund steht.

Langzeittherapie: bis zu 60 Sitzungen (á 50 Minuten). Sie ist angezeigt, wenn tiefere, länger bestehende Schwierigkeiten oder wiederkehrende Muster bearbeitet werden sollen.

Während der laufenden Therapie überprüfen wir regelmäßig die Ziele und den Fortschritt. Ist nach Ablauf einer Kurzzeittherapie weiterer Bedarf vorhanden, kann eine Fortführung oder Umwandlung in eine Langzeittherapie beantragt werden. Die Häufigkeit der Sitzungen liegt in der Regel bei einmal pro Woche – in besonderen Phasen kann sie angepasst werden.

5

Abschluss der Therapie

Gegen Ende der Therapie werden die Sitzungen oft mit größeren Abständen vereinbart. So haben Sie Gelegenheit, das Erarbeitete selbstständig im Alltag zu erproben und gleichzeitig weiterhin Rückhalt zu bekommen. Gemeinsam schauen wir, welche Fortschritte Sie erreicht haben und wie diese dauerhaft gefestigt werden können.